Kostenaufklärung
Die Vergütung der Rechtsanwälte erfolgt aufgrund gesetzlicher Regelung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Im Einzelfall sind wir auch zu einer dem Zeit- und Arbeitsaufwand angemessenen Honorarvereinbarung bereit, sprechen Sie uns darauf an.
Ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung für Ihr konkretes Problem Deckungszusage erteilen muss, können Sie Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag entnehmen oder auch selbst bei Ihrer Versicherung erfragen. Lassen Sie sich für den konkreten Fall die Schadensfallnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mitteilen und bringen Sie diese neben Ihrer Vertragsnummer und der Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung zu dem ersten Besprechungstermin mit.
Soweit keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht und im Falle der Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe für Gerichtsverfahren in Anspruch zu nehmen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird durch das Gericht im Falle der Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Klage – oder der gerichtlichen Abwehr von Forderungen – bei Bedürftigkeit erfolgen. Bitte bringen Sie im Fall der Notwendigkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen zu einem Besprechungstermin sämtliche Belege über Ihre laufenden Einnahmen ( z.B. Lohanbrechnungen, Arbeitslosenbescheid o.ä.) und hinsichtlicher Ihrer Ausgaben die entsprechenden Belege (Mietvertrag, Kontoauszüge über Unterhaltszahlungen, Versicherungspolicen o.ä.) mit. Grundsätzlich wird von den Gerichten die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt.
Auch für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit eines Rechtsanwaltes kann im Falle der Bedürftigkeit Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Hierzu können Sie auch selbst bei der Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichtes einen sogenannten "Beratungshilfeschein" beantragen. Auch hier müssen Sie Ihre Bedürftigkeit durch Unterlagen – wie bei der Prozesskostenhilfe – nachweisen. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheines ist für die anwaltliche Beratung/außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt lediglich eine Selbstbeteiligung von EUR 15,– zu entrichten.
Nähere Informationen hierzu können Sie gerne auch in unserem Sekretariat vor der Terminsvereinbarung erfragen.