FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, soweit sie im Zusammenhang mit unserer Kanzlei immer wieder auftauchen.
Schweigepflicht
Schweigepflicht bedeutet, dass wir schweigen wie die Gräber, das gilt auch für unsere Mitarbeiter.Erstberatungsgebühr
für die erste Beratung verlangen wir entsprechend der Gebührenordnung je nach Zeitaufwand bis zu 250 EUR. Bei weiterer Tätigkeit wird die Gebühr angerechnet.Vertretung im Urlaubsfall
die RAe Moser-Nees, Bierhoff arbeiten als Sozietät, dadurch ist bei Urlaub Ihres Sachbearbeiters der andere Anwalt in der Lage, die Vertretung zu übernehmen.Kann ein Anwalt während der Scheidung beide Ehegatten vertreten?
Nein, das ist gesetzlich verboten. Wir können aber im Dreiergespräch die offenen Fragen klären, so dass eventuell nur der Antragsteller anwaltschaftlich vertreten sein muss.Schuldnerberatung
Als Rechtsanwälte dürfen wir auch die außergerichtliche Schuldnerberatung durchführen, allerdings sind dafür die gesetzlichen Gebühren zu bezahlen; kostenlos beraten werden Sie allerdings durch Schuldnerberatungsstellen wie z.B. Iska Nürnberg (www.iska-nuernberg.de).Mediation
Wir arbeiten nicht als Mediatoren, sondern als Parteivertreter, was nicht heißt, dass wir nicht in der Lage sind, sinnvolle, sachgerechte Lösungen zu erarbeiten, die auch wirtschaftlich Ihrem Interesse gerecht werden.