Willkommen bei der Kanzlei Moser-Nees · Bierhoff · Döhler
Wir sind eine Anwaltskanzlei, in welcher alle Rechtsanwälte den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen dürfen. Herr Rechtsanwalt Bierhoff zudem auch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Damit liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte natürlich im Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.
Wir vertreten Sie selbstverständlich darüber hinaus auch im allgemeinen Zivilrecht und anderen Rechtsgebieten.
Die Arbeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen daher in folgenden Bereichen:
- Familienrecht: Scheidung und Trennung, ehevertragliche Regelungen zu Zugewinn- und Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, nacheheliche Unterhaltsansprüche, Regelungen zu Umgang, elterlicher Sorge, Unterhalt für Kinder, Ehepartner bzw. Mütter, Ehewohnung und Gewaltschutz
- Recht der Lebenspartnerschaft
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Erbrecht: Testamente und Erbverträge, Vorsorgevollmachten, Klärung von Pflichtteilsansprüchen, Testamentsvollstreckung, Behindertentestament, Schutz Minderjähriger, Überschuldung des Nachlasses, erbschaftssteuerliche Fragen und Regelungen vor Eintritt des Erbfalls
- Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigung, Tarif- und Lohnfragen, Arbeitszeugnisse, Insolvenzgeld, Urlaubsansprüche, Mutterschutz,
- Mietrecht: Mieterhöhung, Mietminderung bei Wohnungsmängeln, Kündigungsrecht, Prüfung mietvertraglicher Regelungen (unwirksame Klauseln), Schönheitsreparaturen, Rechte und Ansprüche bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Unfallabwicklung: Schadensrecht bei Sach- und Personenschäden
Termine vereinbaren Sie gerne bitte unter:
- Telefon: 0911 / 945 77 80 Josephsplatz 1
- Fax: 0911 / 446 90 10 (Eingang Adlerstr.)
- E-Mail: info (at) ra-mnb.de 90403 Nürnberg
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Corona-Infos:
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
in der Corona Krise ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen, aber noch keine endgültige Entwarnung zu geben. Wir wollen deshalb alle Mandanten und auch unsere MitarbeiterInnen weiterhin bestmöglich schützen. Auch wenn in anderen Bereichen schon Lockerungen vorhanden sind, so möchten wir doch weiterhin die folgenden Regelungen bei uns in der Kanzlei einstweilen aufrecht erhalten:
- In unserer Kanzlei herrscht Maskenpflicht (Bestenfalls FFP2-Masken). Wenn Sie eintreten, tragen Sie bitte einen entsprechenden Mund-Nasenschutz.
- Wir bitten Sie möglichst von uns angeforderte Unterlagen in den Hausbriefkasten einzuwerfen und nicht persönlich abzugeben.
- Soweit Sie Besprechungsbedarf haben, vereinbaren Sie bitte einen Telefontermin unter 0911 / 945 77 80. Sollte es notwendig sein, kann natürlich auch eine persönliche Besprechung stattfinden.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch eine Fürsorgepflicht für unsere Angestellten haben. Wir haben diese angewiesen, die Tür nur noch für telefonisch abgesprochene Vorsprachen und im Einzelfall abgestimmte Termine zu öffnen.
- Bitte halten Sie auch im Falle eines vereinbarten Zugangs zu unseren Kanzleiräumen ausreichend (1,5 Meter) Abstand von Ihren Ansprechpartnern und vermeiden Sie jeden Körperkontakt, versuchen Sie auch den Aufenthalt in unseren Kanzleiräumen so kurz wie möglich zu halten.
- Bitte betreten Sie in keinem Fall unsere Kanzlei, wenn Sie Erkältungs- oder Krankheitssymptome haben. Auch wir und unsere Angestellten werden keinen direkten Kontakt mit Ihnen aufnehmen, wenn entsprechende Symptome vorhanden sind.
- Wir weisen darauf hin, dass wir im Verdachtsfall unsere Angestellten auch ermächtigt haben, ein Betretungsverbot für die Kanzlei auszusprechen.
Lassen Sie uns gemeinsam versuchen die Pandemie gut zu überstehen.
Wir stehen Ihnen per E-Mail (info@ra-mnb.de) oder per Telefon (0911 / 945 77 80) natürlich weiterhin zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Anwälte
Ursula Moser-Nees, Heiko Bierhoff und Armin Döhler